Allgemeine Geschäftsbedingungen


1 Auftragserfüllung

1.1 Der Auftragsbeginn beginnt mit der Bestätigung des Serviceauftrages. Der Auftrag verlängert sich ggf. um die Zeit, bis der Kunde alle Angaben und Unterlagen übergeben hat, welche für die Ausführung des Auftrages notwendig sind.


2 Preise und Zahlungsbedingungen

2.1 Für die Lieferung gelten die Listenpreise zum Zeitpunkt der Auftragserteilung.

2.2 Rechnungen sind sofort fällig und brutto ohne Abzug zahlbar. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn CN-Computerservice über den Betrag verfügen kann. Wechsel oder Schecks werden nur nach Vereinbarung und erfüllungshalber entgegengenommen und gelten erst nach ihrer Einlösung als Zahlung.

2.3 Zurückbehaltungsrechte stehen dem Käufer nur zu, soweit sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht und dieser rechtskräftig festgestellt oder von CN-Computerservice anerkannt worden ist.


3 Software

3.1 Bei Beauftragung der Firma CN-Computerservice mit Software-Installationen weist der Kunde vor Auftragsbeginn in geeigneter Form nach, dass es sich a) um Original-Software-Produkte handelt und er b) rechtmäßige/r Lizenznehmer/in ist. Für den Fall, das CN-Computerservice nicht lizenzierungsfähige Software (Raubkopie) zur Installation übergeben wird, so wird der Kunde auf diesen Umstand hingewiesen und die Installation nicht fortgesetzt. Der Kunde ist in diesem Fall zur Zahlung der bis dahin entstandenen Arbeits-/Anfahrtskosten verpflichtet. Hiervon unberührt sind unsere nachzuweisenden Ansprüche resultierend aus entgangenem Gewinn.

3.2 Der Kunde ist für die ordnungsgemäße Lizenzierung der von ihm eingesetzten Software-Produkte selbst verantwortlich. Der Kunde stellt CN-Computerservice in dieser Hinsicht frei von jeglichen Ansprüchen.

3.3 Bei Lieferung von Software gelten die besonderen Lizenz- und sonstigen Bedingungen des Herstellers. Mit der Entgegennahme der Software erkennt der Käufer deren Geltung ausdrücklich an.

3.4 Für den Fall, dass der Kunde ein System untereinander vernetzter Geräte (Netzwerk) betreibt, sichert er zu, nur geeignete (netzwerkfähige) Software entsprechend der Lizenzbedingungen der Hersteller einzusetzen. Andernfalls stellt CN-Computerservice von der Gewährleistung frei.

3.5 Der Kunde wird auf die Möglichkeit von Datenverlust durch technisches Versagen und die daraus entstehende Erfordernis einer täglichen Datensicherung hingewiesen. Hierzu stehen heute geeignete technische Hilfsmittel zur Verfügung. Bei der Verarbeitung wichtiger Daten handelt ein Kunde grob fahrlässig, wenn er diese tägliche Sicherung unterlässt. Die Haftung von CN-Computerservice für Datenverlust wird begrenzt auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung ist auf den Wiederherstellungsaufwand bei Vorliegen von Sicherungskopien beschränkt. Kann der Kunde keine zur Wiederherstellung der Daten notwendige Sicherungskopie beibringen, so ist CN-Computerservice von der Haftung vollständig freigestellt.

3.6 Nach dem heutigen Stand der Technik ist es möglich, das auch Originaldisketten der Softwarehersteller von sogenannten Computerviren befallen sind. CN-Computerservice sichert zu, alle nötige Sorgfalt darauf zu verwenden, dass Kundengeräte nicht durch unsere Tätigkeit mit derartigen Computerviren infiziert werden. Es ist jedoch nach dem heutigen Wissensstand nicht möglich, alle Mutationen von Viren zu erkennen und zu bekämpfen. Sollte dennoch ein Computervirus nachweislich durch CN-Computerservice auf ein Kundengerät übertragen worden sein, so haften wir nur insoweit, als das dieser vorsätzlich oder grob fahrlässig verbreitet wurde.

3.7 Der Kunde stellt uns davon frei, original verpackte Software auf Virenbefall zu untersuchen und befreit uns von jeglicher Haftung aus durch Virenbefall dieser Software entstehende Schäden.

3.8 CN-Computerservice haftet nicht für entgangene Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Kunden, die begründet sind durch die bisher hier genannten Erklärungen. Dieser Haftungsausschluss gilt selbstverständlich nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit durch die Tätigkeit von CN-Computerservice beruht oder sich eine Ersatzpflicht aus dem Produkthaftungsgesetz ergibt.


4 Gewährleistung

4.1 CN-Computerservice gewährleistet für Hardware-Neugeräte eine Garantie von 24 Monaten ab Lieferdatum, dass die Liefergegenstände nach dem jeweiligen Stand der Technik frei von Fehlern sind. Eine Haftung für eine normale Abnutzung ist ausgeschlossen.

4.2 Bei gebrauchter Hardware beträgt die Gewährleistungsdauer 12 Monate, sofern nicht anders vereinbart, ab Lieferdatum. Unwesentliche Abweichungen von Farbe, Abmessung und/oder anderen Qualitäts-und Leistungsmerkmalen der Waren begründen keinerlei Ansprüche des Käufers, insbesondere nicht auf Gewährleistung.

4.3 Keine Gewähr wird übernommen für Mängel und Schäden, die aus ungeeigneter oder unsachgemäßer Verwendung, Nichtbeachtung von Anwendungshinweisen oder fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung entstanden sind. Dies gilt insbesondere für den Betrieb der Gegenstände mit falscher Strom-Art oder -spannung sowie Anschluss an ungeeigneten Stromquellen. Das Gleiche gilt für Mängel und Schäden, die aufgrund von Brand, Blitzschlag, Explosion oder Netzbedingten Überspannungen, Feuchtigkeit aller Art, falscher oder fehlender Programm-Software und/oder Verarbeitungsdaten zurückzuführen sind, es sei den, der Käufer weist nach, dass diese Umstände nicht ursächlich für den gerügten Mängel sind.

4.4 Die Gewährleistung erlischt, wenn der Käufer Eingriffe und/oder Reparaturen an Geräten vornimmt oder durch Personen vornehmen lässt, die nicht von CN-Computerservice autorisiert wurden, sofern der aufgetretene Mangel darauf beruht.

4.5 Offensichtliche Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch 10 Werktage nach Empfang der Lieferung bzw. Durchführen des Auftrages anzuzeigen, andernfalls sind hierfür alle Mängelansprüche ausgeschlossen.

4.6 Soweit ein Mangel der Kaufsache innerhalb eines Jahres nach Lieferdatum auftritt, ist der Verbraucher nach seiner Wahl zu Geltendmachung seines Rechts auf Mängelbeseitigung oder Neulieferung berechtigt (Nacherfüllung). Weitergehende Rechte, insbesondere die Rückgängigmachung des Kaufvertrages, können nur nach Ablauf einer angemessenen Frist zur Nacherfüllung oder dem zweimaligen Fehlschlagen der Nacherfüllung geltend gemacht werden.

4.7 Nach Ablauf des ersten Jahres ist der Anspruch in der Regel auf Nachbesserung beschränkt, da Branchenspezifisch die aufgetretenen Kosten regelmäßig und verhältnismäßig hoch sind (§439 II BGB). Weitergehende Rechte, insbesondere die Rückgängigmachung des Kaufvertrages können nur nach Ablauf einer angemessenen Frist zur Nacherfüllung oder dem zweimaligen Fehlschlagen der Nacherfüllung geltend gemacht werden.

4.8 Durch einen Austausch im Rahmen der Gewährleistung/Garantie treten keine neuen Gewährleistung/Garantiefristen in Kraft; § 203 bleibt unberührt.

4.9 Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, sind weitergehende Ansprüche des Käufers - gleich aus welchem Rechtsgrund - ausgeschlossen. Wir haften deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand unmittelbar entstanden sind; insbesondere haften wir nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Käufers.

4.10 Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind über die Gewährleistungsrechte hinausgehende Ansprüche des Kunden - gleich aus welchen Rechtsgründen - ausgeschlossen. Zur Abwicklung von Gewährleistungsansprüchen treten Sie bitte per Email, Brief, Fax und/oder telefonisch an CN-Computerservice.


5 Lieferfrist

5.1 Die vereinbarte Lieferfrist beginnt mit der unwidersprochenen oder bestätigten Bestellung.

5.2 Die Lieferfrist bzw. der Auftrag verlängert sich gegebenenfalls um die Zeit, bis der Käufer alle Angaben und Unterlagen übergeben hat, welche für die Ausführung des Auftrages notwendig sind.

5.3 Lieferverzögerungen die nicht von uns zu vertreten sind, verlängern die Lieferfrist entsprechend der Dauer derartiger Hindernisse. Deren Beginn und Ende wird dem Käufer unverzüglich mitgeteilt.

5.4 Gerät CN-Cmputerservice mit der Lieferung in Verzug, so ist die Schadensersatzpflicht im Falle leichter Fahrlässigkeit auf dem vorhersehbaren Schaden begrenzt. Weitergehende Schadensersatzansprüche bestehen nur, wenn der Verzug auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.


6 Eigentumsvorbehalt

6.1 CN-Computerservice behält sich das Eigentum an der Kaufsache bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus dem Liefervertrag einschließlich Nebenforderungen (z.B. Wechselkosten, Finanzierungskosten, Zinsen usw.) vor.

6.2 Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers sind wir berechtigt, die Kaufsache zurück zu verlangen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltssache liegt kein Rücktritt vom Vertrag.


7 Gerichtsstand, Teilunwirksamkeit, anwendbares Recht

7.1 Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten und juristischen Personen des öffentlichen Rechts, wird als Gerichtsstand für alles aus dem Vertrag sich ergebenden Rechtsstreitigkeiten, einschließlich Wechsel-und Scheckklagen 36251 Bad Hersfeld vereinbart. Bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen verlieren die übrigen Bestimmungen ihre Geltung nicht. Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingung nicht oder nicht mehr mit aktuell gültigem Recht vereinbar sein, so stimmen jedoch beide Parteien zu, dass eine den rechtlichen Bestimmungen entsprechende Bedingung angewandt wird, die dem ursächlichen Zweck am nächsten kommt.


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